Wer gestern früh die deutsche Domain der Website der kollaborativen Online-Enzyklopädie Wikipedia aufrief, wurde von der Nachricht überrascht, dass die Weiterleitung der Domain Wikipedia.de aufgrund einer einstweiligen richterlichen Verfügung in der Nacht gesperrt werden musste. Genaueres war vom Verein mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zu erfahren, doch ergab eine kurze Webrecherche Aufschluss über die Vorgänge.
[quote] Liebe Freunde Freien Wissens, durch eine vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 17. Januar 2006 erwirkte einstweilige Verfügung wurde dem Verein Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. untersagt, von dieser Domain auf die deutschsprachige Ausgabe der freien Enzyklopädie Wikipedia weiterzuleiten. Dieser Verfügung Folge leistend, hat der Verein die Weiterleitung umgehend deaktiviert. (www.wikimedia.de/2006/01/einstweilige-verfuegung) [/quote]
Bereits am 10. Januar berichtete Burkhard Schröder über den Fall, der nun diese Entwicklung nahm. Es geht dabei um den Hacker Tron, der 1998 umgekommen ist. Seine Eltern fordern aus nicht ohne Weiteres nachvollziehbaren Gründen, dass sein Realname nicht mehr auf der Wikipedia-Website genannt wird. Hierzu erwirkten sie bereits eine Verfügung gegen die Wikipedia-Foundation, die die Websites in den USA betreibt.
[quote] Der Hacker Boris F. alias „Tron“ findet auch sieben Jahre nach seinem Tod am 17. Oktober 1998 keine Ruhe. Ein Amtsgericht in Berlin hat jetzt im Auftrag seiner Eltern eine Einstweilige Verfügung gegenWikipedia durchgesetzt: Sein Realname soll nicht mehr genannt werden dürfen. (www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21750/1.html) [/quote]
Die deutsche Website www.wikipedia.de befindet sich im Besitz des Vereins in Deutschland. Sie leitete lediglich auf die internationale Domain de.wikipedia.org weiter, wurde jedoch nun ebenso ins Visier der Eltern genommen. Nach einer Anhörung des von Wikipedia beauftragten Anwalts am heutigen Tag stimmte das Amtsgericht jedoch der Ansicht zu, dass es sich bei der einstweiligen Verfügung – die Weiterleitung zu sperren – um eine unverhältnismäßige Maßnahme handelt.
[quote] Die Interessen von Wikipedia an der Bereitstellung aller Beiträge wiegen dem zufolge im konkreten Fall vorläufig höher als die postmortalen Namensrechte der Antragsteller, insbesondere, weil es die Antragsteller nicht genannt haben, welche Beiträge genau Namensrechtsverletzungen enthalten. (www.heise.de/newsticker/meldung/68586) [/quote]
Die ganze Geschichte bleibt undurchsichtig. Neben den juristischen Fragen, welche Rechte die Eltern nach dem Tod ihres Sohnes haben und inwieweit sie eine vollständige Namensnennung überhaupt verbieten lassen können, stellen sich Fragen nach der Motivation. Warum versuchen die Eltern ihre Interessen nun ausgerechnet gegen Wikipedia durchzusetzen? Auch Heise, Google die Computerwoche und viele andere haben bereits über den Hacker Tron berichtet und den vollständigen Namen genannt. Werden die Eltern jetzt gegen alle Quellen im Internet vorgehen? Werden sie alle verklagen, die über diese Geschichte berichten?
Auch die Rolle von Müller-Maghun, der sich auf Seiten der Eltern engagiert wird wohl im weiteren Verlauf der Geschehnisse weiter ins Blickfeld geraten. Müller-Maghun ist Sprecher des Chaos Computer Clubs. Vor einigen Tagen saßen Wikipedianer und CCC’ler noch zusammen beim Chaos Communication Congress im Berliner Congress Center. Jetzt agiert eine Hauptperson des Chaos Computer Clubs gegen Wikipedia, wenn auch nicht im Namen des Chaos Computer Clubs (Klarstellung). Müller-Maghun hat bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit dem Tod von Tron gemutmaßt, dass es sich um einen Mord handelt und betreibt eine Website namens Tronland im Andenken an Boris F.. Dies scheint jedoch im gegenwärtigen Fall mit Wikipedia keine Rolle zu spielen.
Abgesehen von den möglicherweise berechtigten Interessen, muss die Verhältnismäßigkeit der Aktion hinterfragt werden. Eine Verantwortung haben hier nicht unbedingt die Eltern. Sie handeln in einem persönlichen Interesse. Verantwortung für die Wahrung der Verhältnismäßigkeit und Interessen der Allgemeinheit hätte das Gericht zeigen müssen. Ein weiteres Mal offenbart sich hier die Inkompatibilität der deutschen Gerichtsbarkeit im Internetzeitalter. Sie ist nicht in der Lage verschiedene Interessen abzuwägen und ermöglicht oft nur einseitige Entscheidungen, anstatt einen Interessensausgleich zu fördern. Die Vorgehensweise die größte frei zugängliche Onlineenzyklopädie in deutscher Sprache (mit gegenwärtig 343.751 Artikeln!) wegen der vollständigen Namensnennung eines toten Hackers sofortig zu sperren (und somit der Versuch den Zugang zu einer Site, die bei den Zugriffen noch vor Medienkonzernen wie CNN rangiert einzuschränken), erscheint mehr als fragwürdig. Warum war es nicht möglich Wikipedia, um eine vorübergehende Sperrung des Vollnamens zu bitten, bis zu einer vollständigen gerichtlichen Klärung? Natürlich gibt es hierfür juristische Verfahrensgründe. Müssten Verfahren nicht jedoch der modernen Welt angepasst werden, anstatt Entscheidungen zu rechtfertigen, die unter den Nutzern (der Bevölkerung) weitgehend nur auf Unverständnis stoßen (können) (siehe: www.wikimedia.de/2006/01/einstweilige-verfuegung#comment-118).